Ombudsstelle für Crowdworking-Plattformen vereinbart

Byadmin

November 8, 2017

Die IG Metall befindet sich seit Jahren in einem intensiven Dialog mit Crowdworkern und Plattform-Betreibern. Sie hat sich an der Fortschreibung der freiwilligen Selbstverpflichtung, dem sogenannten „Crowdsourcing Code of Conduct“, beteiligt, die im Februar dieses Jahres veröffentlicht wurde. Damit diese Selbstverpflichtung kein „zahnloser Tiger“ bleibt, hat sie jetzt gemeinsam dem Deutschen Crowdsourcing-Verband und den Plattformen eine Schiedsstelle eingerichtet. Dies ist eine weitere Etappe, um schrittweise „gute Arbeit“ auf Plattformen umzusetzen. Es ist jedoch kein Ersatz für zum Beispiel gesetzliche Regelungen zur sozialversicherungsrechtlichen Absicherung von Crowdworkern.

 

Hintergrund:

Der “Code of Conduct” wurde im Jahr 2015 von der deutschen Plattform Testbirds initiiert und ist inzwischen auch von clickworker, Streetspotr, Crowd Guru, AppJobber, content.de und Shopscout aus Deutschland sowie der englischen Plattform Bugfinders unterschrieben worden. Auf den genannten Plattformen haben sich mehr als zwei Millionen Menschen registriert. Der „Code of Conduct“ ist die weltweit einzige Vereinbarung, in der sich die Plattformbetreiber auf Mindeststandards verpflichten. Damit ist es gelungen, die in Deutschland üblichen Standards im fairen Umgang mit Crowdworkern festzuschreiben und so in einem wachsenden Markt der Zukunft zu sichern.

Die Ombudsstelle ist paritätisch besetzt und arbeitet ehrenamtlich. Den neutralen Vorsitz hat Dr. Silke Kohlschitter, Richterin am Arbeitsgericht Frankfurt/Main. Auf der einen Seite sind der Deutsche Crowdsourcing Verband, sowie die Plattform Testbirds bzw. content.de vertreten, auf der anderen Seite sitzen Vertreter_innen der IG Metall sowie Crowdworker.

Betroffene Crowdworker können sich direkt online über ein Formular im Internet an die Ombudsstelle wenden. Voraussetzung ist allerdings, dass zuvor der Versuch unternommen wurde, die Angelegenheit zwischen Crowdworker und Plattform einvernehmlich zu klären. Bei den Streitigkeiten kann es sowohl um Fragen der Bezahlung als auch um Arbeitsabläufe o.ä. auf der Plattform gehen. Die Ombudsstelle behandelt die Vorgänge vertraulich. Jährlich ist die Veröffentlichung eines Tätigkeitsberichtes vorgesehen.

Christiane Benner, Zweite Vorsitzende der IG Metall, begrüßt die Einrichtung der Ombudsstelle: „Wir sind davon überzeugt, dass gute Arbeit auf digitalen Plattformen möglich ist. Die Ombudsstelle ist ein weiterer Schritt dazu. Uns freut besonders, dass die Crowdworker dort vertreten sind. Denn es ist uns wichtig, gute Arbeit gemeinsam mit den Menschen zu gestalten, die diese Arbeit leisten.“

Thomas Andersen, Vorstand im Deutschen Crowdsourcing Verband, betont die praxisnahe Lösung von Problemen: „Immer mehr Innovationen werden von der Crowd hervorgebracht. Crowdwork ist nur eine Facette zukünftiger Arbeitsformen, die wir heute schon aktiv gestalten können. Sollte es mal zu Konflikten kommen, ist es besser, sie von Profis lösen zu lassen, nicht durch Gesetze. Daher haben Lösungen auf und mit der Plattform immer Vorrang.“

 

Links:

Offizielle Presseinformation der IG Metall

Crowdsourcing Code of Conduct

Anmeldeformular Ombudstelle