Ombudsstelle legt Bericht für das Jahr 2019 vor

ByRobert Fuss

März 3, 2020

Die Ombudsstelle für bezahltes Crowdworking hat ihren Rechenschaftsbericht für das Jahr 2019 vorgelegt. Im Kalenderjahr 2019 wurden insgesamt 14 Fälle an die Ombudsstelle herangetragen. All diese Fälle sind abgeschlossen; ebenso wie die 7 Verfahren, die aus dem Jahr 2018 noch offen waren. Einzelne Fragen, die an die Ombudsstelle herangetragen wurden, waren von grundsätzlicher Bedeutung; dazu hat die Ombudsstelle Leitsätze entwickelt.

Die Ombudsstelle existiert seit November 2017. Sie ist paritätisch besetzt und arbeitet ehrenamtlich. Den neutralen Vorsitz hat Dr. Silke Kohlschitter, Vizepräsidentin des Arbeitsgerichts Frankfurt/Main. Auf der einen Seite sind der Deutsche Crowdsourcing Verband sowie ein Vertreter der Plattformen vertreten, die den „Code of Conduct“ unterzeichnet haben. Auf der anderen Seite sitzen Vertreter*innen der IG Metall sowie Crowdworker.

Betroffene Crowdworker können sich über ein Formular im Internet an die Ombudsstelle wenden. Voraussetzung dafür ist, dass zuvor der Versuch unternommen wurde, die Angelegenheit zwischen Crowdworker und Plattform einvernehmlich zu klären. Die Ombudsstelle behandelt die Vorgänge vertraulich.