Ombudsstelle legt ersten Bericht vor
Februar 12, 2019
Die Ombudsstelle für bezahltes Crowdworking hat ihren ersten Rechenschaftsbericht vorgelegt. Seit ihrer Gründung im November 2017 sind dem Bericht zufolge insgesamt 30 Fälle an die Ombudsstelle herangetragen worden. Jeder zweite Fall konnte einvernehmlich geklärt werden; drei Fälle waren bei Vorlage des Berichts noch nicht abgeschlossen.
Die Ombudsstelle ist paritätisch besetzt und arbeitet ehrenamtlich. Den neutralen Vorsitz hat Dr. Silke Kohlschitter, Richterin am Arbeitsgericht Frankfurt/Main. Auf der einen Seite sind der Deutsche Crowdsourcing Verband sowie ein Vertreter der Plattformen vertreten, die den „Code of Conduct“ unterzeichnet haben. Auf der anderen Seite sitzen Vertreter_innen der IG Metall sowie Crowdworker.
Betroffene Crowdworker können sich direkt online über ein Formular im Internet an die Ombudsstelle wenden. Voraussetzung ist, dass zuvor der Versuch unternommen wurde, die Angelegenheit zwischen Crowdworker und Plattform einvernehmlich zu klären. Bei den Streitigkeiten kann es sowohl um Fragen der Bezahlung als auch um Arbeitsabläufe o.ä. auf der Plattform gehen. Die Ombudsstelle behandelt die Vorgänge vertraulich.