Bitte um Kommentare: Zahlung des Mindestlohns auf Online-Arbeitsplattformen
März 17, 2017
Die IG Metall und das Europäische Gewerkschaftsinstitut (European Trade Union Institute, ETUI) bitten um Kommentare zum Thema Mindestlöhne auf Online-Arbeitsplattformen.
Sollte es auf Online-Arbeitsplattformen Mindestlöhne geben? Wie hoch sollten sie sein? Wie wären sie durchzusetzen? Sollten Arbeiter, die auf derselben Plattform aber in unterschiedlichen Ländern tätig sind, zu unterschiedlichen Mindestlöhnen arbeiten? Benötigen unterschiedliche Plattformen unterschiedliche Mindestlohnmodelle?
Die IG Metall und das Europäische Gewerkschaftsinstitut (European Trade Union Institute, ETUI) bitten um Kommentare zum Thema Mindestlöhne auf Online-Arbeitsplattformen. Angesprochen sind alle Betroffenen, insbesondere Arbeiter, Kunden, Plattformbetreiber, Forscher, Journalisten, Gewerkschafter und politische Entscheidungsträger. Die Kommentare sollen unter Arbeitern, Kunden, Plattformbetreibern, Gewerkschaftern und politischen Entscheidungsträgern verbreitet werden. Ziel des Projekts ist es, eine differenzierte Sicht auf die Anwendbarkeit von Mindestlöhnen zu entwickeln und zu verbreiten. Dies geschieht im Rahmen unserer Bemühungen, faire Arbeitsbedingungen auf Online-Arbeitsplattformen durchzusetzen.
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