Leistungen der IG Metall für Solo-Selbständige
Die IG Metall ist aktiv in den Betrieben der Metall- und Elektroindustrie, der Stahlindustrie, in den Branchen Textil und Bekleidung, Holz und Kunststoff, in der ITK-Branche sowie im Handwerk, zum Beispiel im Kfz- und Elektrohandwerk. Sie vertritt auch Beschäftigte, die dort Dienstleistungen erbringen.
Das heißt: Auch Crowdworker können Mitglied der IG Metall werden!
- Die IG Metall übernimmt die Kosten, wenn Sie Ansprüchen im Rahmen des berufsbezogenen Vertragsrechts vor deutschen Gerichten durchsetzen wollen. Das betrifft Forderungen auf Honorar oder Werklohn – also zum Beispiel, wenn ein Auftraggeber die vereinbarte Summe nicht zahlt. Aber auch Schadensersatzansprüche und Konventionalstrafen sind abgedeckt – jeweils bis zu einer Höhe von 30.000 €. Ebenfalls werden die Kosten eines Gerichtsverfahrens bis zu einer Höhe von 100.000 € pro Fall übernommen.
- In Angelegenheiten eigener Urheber-, Marken- und Patentrechte übernimmt die IG Metall für ihre solo-selbständigen Mitglieder eine einmalige Rechtsberatung durch einen Rechts- oder Patentanwalt.
- Für Crowdworker haben wir ein kostenloses Servicetelefon: 0800 0638255.
- Ansonsten all das, was für andere Mitglieder auch gilt: Solo-Selbständige werden von der IG Metall auch im Sozialrecht vertreten – also gegenüber der Arbeitsagentur, den Krankenkassen, der Rentenversicherung oder den Berufsgenossenschaften. Auch in diesen Fällen können Sie unsere kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Wir vertreten Sie außergerichtlich und, wenn es nötig ist, selbstverständlich auch vor Gericht.
- Wir sind z. B. bei Unfällen für Sie da, die außerhalb der Arbeit passieren.
Hier können Sie online beitreten: