EuGH entscheidet, dass Uber unter Verkehrsdienstleister fällt
Eine wichtige Entscheidung des EuGH mit Signalwirkung für die gesamte europäische GiG Economy ist gefallen. Der EuGH hat entschieden, dass die von Uber erbrachte Dienstleistung der Herstellung einer Verbindung zu nicht berufsmäßigen Fahrern unter die Verkehrsdienstleistungen fällt. Salopp gesagt: Uber ist mehr als eine reine Vermittlungssoftware. Und nur weil eine Dienstleistung per APP vermittelt wird, heißt das nicht, dass die Spielregeln des Arbeitsrecht nicht gelten. Wörtlich heißt es im Urteil: „Folglich ist es beim gegenwärtigen Stand des Unionsrechts Sache… Mehr